Nennbedingungen und Haftungsverzicht
1. Allgemeine Vertragserklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer
(Bewerber, Fahrer und Beifahrer im folgenden Teilnehmer genannt)
Die Teilnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner.
Die Teilnehmer versichern, dass
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die in dieser Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind.
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sie uneingeschränkt den Anforderungen der Veranstaltung (ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) gewachsen sind
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das Fahrzeug in allen Punkten den einschlägigen technischen Bestimmungen entspricht
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das Fahrzeug in allen Teilen jederzeit durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann.
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es für von den Sportkommissaren von Amts wegen angeordneten technischen Nachuntersuchungen den Techn. Kommissaren ohne Kostenerstattung zur Verfügung gestellt wird und
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sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden.
Sie erklären mit ihrer Unterschrift weiter, dass sie von den Internationalen Sportgesetzen der FIM (Fédération Internationale de Motocylisme) und FIM-Europe, den Anti-Doping-Regelwerken der FIM, dem Anti-Doping-Regelwerk der Internationalen und Nationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code), dem Deutschen Motorrad-Sportgesetz (DMSG), den einschlägigen DMSB-Reglements, den Allgemeinen Meisterschaftsbestimmungen und den besonderen Serien-Bestimmungen, der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO), der FIM und FIM-Europe, den DMSB-Umweltrichtlinien und den sonstigen DMSB-Bestimmungen Kenntnis genommen haben und sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden. Insbesondere erkennen Sie als verbindlich an, dass
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sie Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen müssen.
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der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, die Sportkommissare und die Veranstalter – jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit – berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten – wie in den internationalen Sportgesetzen der FIM/FIM-Europe, dem DMSG, der RuVO, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen – festzusetzen – unbeschadet des Rechts, den in den internationalen Sportgesetzen der FIM/FIM-Europe, dem DMSG, der RuVO und den Reglements geregelten Verbandsrechtsweg zu beschreiten.
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sie keine Substanzen oder Methoden anwenden dürfen, wie sie in der Verbotsliste des World-Anti-Doping-Code der WADA und in den Anti-Doping-Bestimmungen der FIM/FIM-Europe definiert sind.
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Fahrer/Beifahrer mit einer Veranstaltungslizenz oder Race Card
Ich erkläre mit meiner Unterschrift ausdrücklich, dass mir zum Zeitpunkt der Beantragung der Veranstaltungslizenz oder Race Card keine gesundheitlichen Mängel oder körperliche Behinderungen bekannt sind, die eine Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, ich zum Zeitpunkt der Beantragung der Veranstaltungslizenz oder Race Card nicht Inhaber einer anderen Fahrerlizenz (Jahreslizenz) des DMSB oder einer anderen Mitgliedsföderation der FIM/ FIM-Europe für das laufende Jahr bin.
2. Protest und Berufungsvollmacht
Die Teilnehmer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer) bevollmächtigen sich mit Abgabe der Nennung gegenseitig, den jeweils anderen im Protest- und Berufungsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur Abgabe von Protesten, deren Rücknahme, Ankündigung, Einlegung und Bestätigung, zur Rücknahme und zum Verzicht auf die Berufung und zur Stellung aller im Rahmen der Protest- und Berufungsverfahren möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen.
3. Erklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern, den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentürmern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, der FIM, der FIM-Europe, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, dem ADAC e.V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e.V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, dem DJMV e.V. im DMV, dem Promotor/Serienorganisator, dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträgern und den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftpflicht, Kaskoversicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.
4. Ärztliche Schweigepflicht
Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Fahrtleiter, Sportkommissar, Schiedsrichter, Leitender Rennarzt, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Motorradsport (DMSB) und dem Versicherungs-Schadensbüro. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt aufgrund eines berechtigten Interesses des DMSB. Zweck ist der Schutz der Lizenznehmer bei Sportveranstaltungen. Dieser Verarbeitung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Der DMSB, seine Mitgliedsorganisationen, die ADAC Regionalclubs und Veranstalter nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.
5. Freistellungserklärung bei Film-/Fotoproduktionen und Datenschutzhinweise
Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende-, öffentlichen Wiedergabe-, Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von seiner Person, etwaigen Begleitpersonen oder der von ihren Fahrzeugen gefertigten Film- oder Fotoaufnahmen gegenüber dem DMSB, seinen Mitgliedsorganisationen, den ADAC Regionalclubs und dem Veranstalter. Die Rechteeinräumung umfasst neben der Nutzung für die Berichterstattung über das Rennen, die Teilnehmer und die Ergebnisse in Print-, Radio-, TV- und Onlinemedien, wie insbesondere auch die Internet-/Facebook-Auftritte des DMSB, seiner Mitgliedsorganisationen, der ADAC Regionalclubs und Veranstalter, auch die Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der Veranstaltungsbewerbung. Sendet der Teilnehmer Bildmaterial an den Veranstalter erklärt der Teilnehmer darüber hinaus sein Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung, Verwertung oder Veröffentlichung durch den DMSB, seine Mitgliedsorganisationen, den ADAC Regionalclubs und dem Veranstalter.
Ich willige ferner ein, dass der DMSB, seine Mitgliedsorganisationen, die ADAC Regionalclubs und ADAC Ortsclubs sowie der Veranstalter meine in den Antragsformularen erhobenen Daten für folgende Zwecke verwendet:
Veröffentlichung (auch im Internet) von Teilnehmer- und Ergebnislisten und von Entscheidungen des Renn-/Rallyeleiters sowie der Sportkommissare und ggf. in Folge der Verbandsgerichte sowie Übermittlung der Unterlagen an den DMSB, die Mitgliedsorganisationen, die ADAC Regional-/und Ortsclubs sowie den Serienausschreiber/Veranstalter.
Hinweis: Falls die Einwilligung nicht erteilt oder vor der Teilnahme an der Rennveranstaltung widerrufen wird, ist eine Teilnahme an diesem Rennen (Vorgaben zur Veranstaltung) nicht möglich.
Zusätzlich bin ich damit einverstanden, dass der DMSB, seine Mitgliedsorganisationen und der Veranstalter mich auch künftig per E-Mail über weitere Veranstaltungen und Informationen rund um den Motorsport des DMSB und seiner Mitgliedsorganisationen informiert.
Die Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft unter der Fax-Nummer 069/63300720 oder datenschutz@dmsb.de – unter Angaben der Veranstaltung und des Veranstaltungsdatums - widerrufen.
Wenn der Teilnehmer/in noch minderjährig oder nicht voll geschäftsfähig ist, versichert der Sorgeberechtigte, dass er das alleinige Sorgerecht hat oder berechtigt ist, diese Erklärung auch im Namen etwaiger weiterer Sorgeberechtigter verbindlich abzugeben. Bei der Unterzeichnung durch Sorgeberechtigte ist die Angabe des vollständigen Namens und Anschrift erforderlich. Weitere Informationen entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen unter www.dmsb.de.
Bei Unterschrift durch den gesetzlichen Vertreter erfolgt die Unterschrift im Namen beider Elternteile es sei denn der gesetzliche Vertreter ist alleiniger Vertreter des Kindes.
6. Falls der Fahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist.
Der Eigentümer gibt die in diesem Formular abgedruckte Verzichtserklärung ab.
Bei nicht zutreffender Angabe stellt der Fahrer den in der Enthaftungserklärung aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Diese Freistellung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer, deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Helfern auf Schäden, die im Zusammenhang mit den Slalomwettbewerben (Training, Wertungsläufe) entstehen und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen.
6.1 Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers
(Nur erforderlich, wenn der Fahrer nicht Eigentümer des/der einzusetzenden Fahrzeuge ist)
Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den DJMV e.V., ADAC, die ADAC-Gaue, den Promoter/Serienorganisator, den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und
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die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung.
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auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
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die Fahrer, Mitfahrer, Halter, Eigentümer der anderen eingesetzten Fahrzeuge, die Helfer der/des in der Nennung angegebenen Teilnehmer/s und der anderen Teilnehmer sowie gegen den/die Bewerber, Fahrer, Mitfahrer des von mir zur Verfügung gestellten Fahrzeuges (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) verzichte ich auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Slalomwettbewerben (Training, Wertungsläufen) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Verzichtserklärung unberührt.